AGB
Aufträge, auch alle folgenden mündlich oder schriftlich erteilten, erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehend abgedruckten allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Anerkennung.
Käufer verzichtet auf Auftragsbestätigung
Preise verstehen sich freibleibend ab Werk Hamburg, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Berechnet werden die Tagespreise bei Lieferung, zuzüglich der gesamten Mehrwertsteuer. Die Versendung innerhalb Deutschlands erfolgt stets auf Gefahr des Käufers auf uns angemessen erscheinendem Wege.
Verpackung wird nur berechnet, wenn uns die Verwendung neuen Verpackungsmaterials als angebracht erscheint.
Liefertermine sind unverbindlich. Selbstbelieferung vorbehalten.
Lieferverzug z.B. durch höhere Gewalt, staatliche oder behördliche Eingriffe oder von uns zu vertretende Unmöglichkeit der Lieferung berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen, sondern allenfalls zum Rücktritt vom Vertrage, und zwar im Verzugfalle nach schriftlicher Fristsetzung. Maschinenschäden, die zu einem Produktionsausfall führen sind von schuld befreiender Wirkung.
Die Ware ist sofort nach Erhalt zu untersuchen. Mängel sind bei Meldung des Rechtsverlustes binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Teillieferungen gelten in Bezug auf Beanstandungen als Lieferung. Ansprüche wegen Mängel der Ware bleiben auf kostenlose Nachlieferung mangelfreier Ware beschränkt. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Die Auslieferung von Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% über uns erteilte Bestellungen behalten wir uns ohne vorherige Benachrichtigung vor. Eventuelle Gutschriften werden von uns nur mit neuen Warenlieferungen verrechnet.
Rechnungsbeträge sind, sofern die Rechnung nichts anderes ausweist, netto Kasse nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Ab einer Woche nach Zugang der Rechnung werden ohne Mahnung 2% Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber den Rechnungsbeträgen ist Zurückhaltung oder Aufrechnung ausgeschlossen. Kommt der Käufer mit einer Rechnung in Zahlungsverzug werden alle Rechnungen fällig. Konstruktive Änderungen oder Verbesserungen unserer Erzeugnisse behalten wir uns vor. Überlassene Muster sind weder in qualitativer noch maßhaltiger Hinsicht für die Serienfertigung als bindend anzusehen, es sei denn, dass hierfür eine schriftliche Zusage gegeben wird.
Von uns, oder in unserem Auftrag gefertigte Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn der Besteller Beiträge zur Herstellung der Werkzeuge geleistet hat. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur in Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Überlassene Unterlagen sind unverzüglich zu retournieren. Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung uns eingesandter Zeichnungen, Skizzen, Modelle etc. haftet nur der Einsender. Zu einer Nachprüfung der vorstehenden Unterlagen, auch in Bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter, sind wir nicht verpflichtet.
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zuzüglich aller Nebenkosten und Zinsen und, falls anderweitige Rechnungen offen stehen, auch bis zur Bezahlung dieser Rechnungen unser Eigentum. Teilzahlungen finden auf allen offenen Rechnungen anteilige Verrechnung, eine abweichende Bestimmung durch den Käufer bleibt außer Betracht. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch der Ware ausgeschlossen. Bei Veräußerung der Ware an Dritte tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die Forderung des Käufers gegen die Dritten. Diese Forderungen gelten im Voraus als abgetreten, einer besonderen Anzeige bedarf es nicht.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und Gerichtsstand ist Norderstedt. Es gilt deutsches Recht.


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